Allgemeine Geschäftsbedingungen der imcADD AG
imcADD AG
Systemhaus für experimentelle Messtechnik
Zürcherstrasse 310, CH-8500 Frauenfeld
Tel.: 052 722 14 55 • Fax.: 052 722 14 59
E-Mail: info@imcadd.ch • www.imcadd.ch
§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen und sind anwendbar auf sämtliche, von der imcADD AG abgeschlossenen Geschäfte.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluss
- Die Angebote von imcADD sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Sämtliche Angaben und Abbildungen in Angeboten, Prospekten, Anzeigen, Katalogen oder sonstigen Informationsmaterialien von imcADD stellen nur Annäherungswerte dar und brauchen nicht dem jeweiligen neuesten Stand der Technik entsprechen. Sie begründen daher weder eine Beschaffenheitsvereinbarung, noch eine Garantie und sind für die vertragliche Bestimmung des Leistungs- und Lieferungsgegenstandes nicht relevant.
- Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden zustande, wobei dies auch auf elektronischen Wege (E-Mail) geschehen kann.
- Bestellt der Kunde ohne vorheriges Angebot Ware bei imcADD, so erklärt er verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. imcADD ist berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei imcADD anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, wird imcADD den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen, wobei diese Zugangsbestätigung noch keine verbindliche Annahme der Bestellung darstellt. Die Zugangsbestätigung kann allerdings mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext bei imcADD gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB’s per E-Mail zugesandt.
- Der Kunde erkennt den Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingungen mit dem Öffnen der Originalverpackung an.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
- Gegenstände, die dem Käufer geliefert werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von imcADD. Der Käufer räumt imcADD das Recht ein, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist imcADD berechtigt, die Ware heraus zu verlangen. Dieses Herausgabeverlangen gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn imcADD dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
- Zur Weiterveräusserung oder Weiterverarbeitung der Ware ist der Kunde ohne Zustimmung von imcADD nur berechtigt, wenn die Ware in der Bestellung ausdrücklich als zur Weiterveräusserung bestimmt bezeichnet wurde. Der Kunde ist ferner verpflichtet, Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum unter Hinweis auf die Rechte von imcADD abzuwehren und imcADD zu unterrichten.
- Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräussern. Er tritt imcADD bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräusserung gegen einen Dritten erwachsen. imcADD nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. imcADD behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäss nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
§ 4 Lieferumfang
- Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von imcADD massgebend, im Falle eines Angebots von imcADD mit zeitlicher Bindung und fristgemässer Annahme das Angebot, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt.
- Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Kunden ab dem inländischen bzw. Lagerort. Mit der Übergabe der bestellten Ware an einen Spediteur oder an eine sonstige mit dem Transport beauftragte Person oder Anstalt geht die Gefahr auf den Kunden über, dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. imcADD ist berechtigt, aber ohne ausdrückliche schriftliche Weisung des Kunden nicht verpflichtet, den Transport auf Kosten des Kunden zu versichern.
- Zur Übergabe durch Electronic Software Delivery (ESD) verschafft der Verkäufer dem Käufer die Möglichkeit, das gekaufte Programmpaket vom Server des Verkäufers in seinen Rechner zu laden (Download).
- Die im Auftrag genannten Lieferfristen und -termine stellen keine Fixtermine dar, soweit zur Durchführung der Lieferung Vorbereitungshandlungen des Kunden erforderlich sind, beginnt die Lieferfrist erst mit Abschluss dieser Handlungen. Die Lieferfrist beginnt mit Erhalt der gegenbestätigten Auftragsbestätigung aller vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen und der vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Lieferfrist oder angemessenen Nachfrist das Werk von imcADD verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
- imcADD ist zur Teillieferung berechtigt, diese werden in Teilrechnungen abgerechnet.
- Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, in Folge veränderter behördlicher Genehmigungs- und Gesetzeslage, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Materialbeschaffungsprobleme sind von imcADD - auch soweit sie bei Zulieferern selbst eintreten - selbst bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum stillschweigend um den zur Beseitigung des Hindernisses notwendigen, angemessenen Zeitraum. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzug sind ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von imcADD beruht.
§ 5 Abnahme
- Nach Aufstellung und Anschluss der Geräte wird deren Betriebsbereitschaft durch einen Probelauf mit Standardtestprogrammen festgestellt. Die Funktionsfähigkeit von Individualsoftware wird ebenfalls durch einen Probelauf festgestellt. Der Kunde hat sodann die angelieferten Geräte und/oder Programme abzunehmen und die Abnahme auf dem entsprechenden Abnahmeprotokoll zu bestätigen. Ein dem Hersteller oder Lieferanten gegenüber erklärte Abnahme gilt auch im Verhältnis zu imcADD.
- Verweigert der Kunde die Abnahme wegen wesentlicher Mängel, so ist imcADD berechtigt, Nachbesserungen oder Ersatzlieferung durchzuführen und danach erneut die Abnahmebereitschaft zu erklären. Erfolgt dann nicht innerhalb einer Frist von vierzehn Kalendertagen eine Abnahme durch den Kunden oder eine schriftliche Erklärung des Kunden unter genauer Bezeichnung nicht erfüllter Punkte, so gilt die Abnahme als vollzogen.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise gelten ab Werk und verstehen sich ohne Verpackung, Transport und Transportversicherung, andere Steuern, Zölle, Gebühren rein netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Zahlungen sind in Schweizer Franken innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne jeden Abzug und kostenfrei für imcADD zu leisten. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden von imcADD unbeschadet weitere Rechte auf Verzugszinsen in Höhe von 8 % berechnet. imcADD bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
- Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ferner kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist imcADD berechtigt, die Lieferung aus anderen Bestellungen des Kunden zurückzuhalten. Soweit die Zahlung der rückständigen Beträge erfolgt, ist imcADD berechtigt, eine neue Lieferfrist unter Berücksichtigung ihrer sonstigen Lieferverpflichtungen nach billigem Ermessen zu bestimmen.
§ 7 Gewährleistung
- imcADD gewährleistet, dass Hardware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist. Programmfehler bei Standardsoftware wird imcADD an den jeweiligen Hersteller weiterleiten. Die Behebung der Mängel und aller damit verbundenen Verpflichtungen obliegen dem Hersteller und nicht imcADD. Programmfehler bei Individualsoftware müssen schriftlich gemeldet werden und so spezifiziert und dokumentiert werden, dass eine inhaltliche Überprüfung möglich ist. Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Sie stellen daher auch keine Mängel im Rechtssinne dar. Programmfehler bei Individualsoftware werden von imcADD innerhalb der Gewährleistungsfrist kostenlos, nach deren Ablauf entgeltlich behoben. Im Übrigen gewährleistet imcADD den einwandfreien Lauf der Programme mit den vereinbarten Programmfunktionen und Eigenschaften.
- Bei Mängeln des Liefergegenstandes hat imcADD das Recht, nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder unentgeltliche Ersatzlieferung zu leisten. Schlägt die Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Empfang des Liefergegenstandes schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Für Verbraucher gilt Vorstehendes entsprechend mit der Ausnahme, dass diese innerhalb von einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten müssen.
- Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
- Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Die Haftung beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn imcADD die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Im Falle der Vereinbarung einer Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist am Tag der Abnahme des Liefergegenstandes. Vorstehendes gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
- Garantien im Rechtssinne sind durch imcADD nur dann abgegeben, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich enthalten und als Zusicherung bestimmter Eigenschaften des Liefergegenstandes bezeichnet sind.
- Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde oder ein vom Kunden beauftragter Dritter unsachgemäss Arbeiten am Liefergegenstand durchgeführt hat.
Jegliche Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht genehmigte Zusatzgeräte anbringt oder Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten und Software ohne ausdrückliche Absprache mit imcADD selbst oder durch Dritte vornimmt.
§ 8 Haftung
- imcADD verpflichtet sich zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss Vertrag, diesen AGB und den übrigen Vertragsbestimmungen.
- Im Falle von Ansprüchen unabhängig von ihrem Rechtsgrund und bei Ansprüchen des Kunden im Zusammenhang mit allfälligen Zusicherungen haftet imcADD für absichtlich und grobfahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden unbeschränkt. Für Schäden, die imcADD durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat sowie für Vermögens- und Folgeschäden wird die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche von imcADD aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei imcADD zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei imcADD zurechenbarem Verlust des Lebens des Kunden.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Es gilt das materielle Schweizer Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Frauenfeld/TG. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist – unter dem Vorbehalt abweichender zwingender Gerichtsstände des Bundesrechts – Frauenfeld.
- Ergänzungen und Veränderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das vorstehende Schriftformerfordernis selbst.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke ist eine Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.